Das Deutschlandticket

  • Kosten: Das Deutschlandticket kostet 49 Euro pro Monat.
  • Nutzung: Es gilt in allen Bussen, Stadt-, Straßen-, S- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen in der 2. Klasse (Regionalbahn und Regionalexpress). Es gilt nicht Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain, Flixbus)
  • Gilt deutschlandweit
  • Gilt ganztägig für einen jeweiligen Kalendermonat
  • Ist ausschließlich als Abo erhältlich
  • Ist ein persönliches Ticket und damit nicht an andere Personen übertragbar
  • Beinhaltet keine Personen- und Fahrradmitnahme. Hierfür sind zusätzliche Tickets notwendig.
  • Kann nur per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden.
  • Ist kündbar bis zum 10. eines Kalendermonats für den darauffolgenden Monat (z. B. 10. Dezember für ein Abo-Ende ab 1. Januar).
  • Im Onlineportal: Um ein Abo abzuschließen, können Sie unser Onlineformular nutzen
  • Per Antragsformular: Sie erhalten das Antragsformular für das Deutschlandticket in unseren MVG Kundencentern in Iserlohn und Lüdenscheid, sowie in unseren Vorverkaufsstellen vor Ort oder hier per Download
  • Antragsfrist: Die Bestellung muss bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat eingereicht werden (z.B. bis zum 15. Dezember 2023 für einen Beginn des Deutschlandtickets ab Januar 2024)
  • Bonitätsprüfung: Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung kommt der Vertrag zustande und das Ticket wird zum Vertragsbeginn an Ihre Adresse versendet.

Das Deutschlandticket wird ausschließlich als digitales Ticket ausgegeben. Dies beinhaltet die Ausgabe über eine Chipkarte.

  • Kündigungsfrist: Die Kündigung des Deutschlandtickets sozial muss schriftlich bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende erfolgen.
  • Mindestlaufzeit: Das Deutschlandticket hat keine Mindestvertragslaufzeit. Es gilt für einen Monat und verlängert sich automatisch, bis es gekündigt wird.
  • Wenn ein Deutschlandticket als Chipkarte verloren wird, meldet der Kunde den Verlust umgehend bei der MVG. Gegen eine Gebühr in Höhe von 10€ erhält der Kunde dann eine Ersatzchipkarte.

Das Deutschlandticket sozial

Das Deutschlandticket sozial ist ein vergünstigtes Deutschlandticket, das ausschließlich für berechtigte Hilfeempfänger gültig ist.

  • Start: Im Märkischen Kreis ab sofort erhältlich für einen Abobeginn ab Januar 2024
  • Kosten: 39 Euro pro Monat
  • Berechtigte: Anspruchsberechtigte Hilfeempfänger
  • Voraussetzung zum Kauf: Vorlage eines Berechtigungsnachweises und Bestellung per Antragsformular
  • Tickettyp: Ein monatlich kündbares Abo, das max. so lange gültig ist wie der Gültigkeitszeitraum auf dem Berechtigungsnachweis
  • Kann nur per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden.
  • Es gelten die Ticketbedingungen des Deutschlandtickets

Berechtigt das Ticket zu bestellen, sind Personen, die

  • Bürgergeld nach SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
  • Leistungen nach SGB XII für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie
  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“),
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen.

 

  • Was ist ein Berechtigungsnachweis? Der Berechtigungsnachweis ist ein von der Stadt / Gemeinde ausgestellter Nachweis darüber, dass die betreffende Person berechtigt ist, das Deutschlandticket sozial zu beziehen.
  • Wo erhalte ich meinen Berechtigungsnachweis? Der Berechtigungsnachweis wird durch die zuständigen Ämter der Stadt / Gemeinde bescheinigt.
  • Per Antragsformular: Sie erhalten das Antragsformular für das Deutschlandticket sozial in unseren MVG Kundencentern in Iserlohn und Lüdenscheid, sowie in unseren Vorverkaufsstellen vor Ort
  • Berechtigungsnachweis: Für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial wird ein Berechtigungsnachweis benötigt.
    Dieser ist beim zuständigen Amt einer Stadt / Gemeinde erhältlich.

    • Kunden die aktuell das MobilTicket beziehen, können für den Zeitraum der Berechtigung auch die Stammkarte vorlegen. Der Anspruch besteht nur bis zum Enddatum der Berechtigung, das auf der Stammkarte angegeben ist. Wenn das Enddatum innerhalb eines Monats liegt, endet die Berechtigung am letzten Tag des Vormonats.

  • Antragsfrist: Die Bestellung muss bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat eingereicht werden (z.B. bis zum 15. Dezember 2023 für einen Beginn des Deutschlandtickets ab Januar 2024)
  • Bonitätsprüfung: Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung kommt der Vertrag zustande und das Ticket wird zum Vertragsbeginn an Ihre Adresse versendet.
  • Kündigungsfrist: Die Kündigung des Deutschlandtickets sozial muss schriftlich bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende erfolgen.
  • Mindestlaufzeit: Das Deutschlandticket sozial hat keine Mindestvertragslaufzeit. Es gilt für einen Monat und verlängert sich automatisch, bis es gekündigt wird. Darüber hinaus gilt das Deutschlandticket sozial nur so lange wie auch die Berechtigung für den Bezug des Tickets gültig ist.
  • Wenn ein Deutschlandticket sozial als Chipkarte verloren wird, meldet der Kunde den Verlust umgehend bei der MVG. Gegen eine Gebühr in Höhe von 10€ erhält der Kunde dann eine Ersatzchipkarte.