Allgemeine Geschäftsbedingungen der MVG Märkischen Verkehrsgesellschaft GmbH

zum Online-Vertriebssystem (OVS) für den WestfalenTarif

Version 3.5 (Stand: 21.04.2022)

1 Allgemeines

1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Mobile Tickets und Onlinetickets über das Online-Vertriebssystem (im Folgenden: „OVS“) der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (im Folgenden: „Verkehrsunternehmen“). Sie ergänzen die Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs und Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW in der jeweils aktuellen Fassung.

1.2. Das Verkehrsunternehmen bietet einen Service an, welcher es den Nutzerinnen und Nutzern (im Folgenden: „Nutzer“) ermöglicht, Tickets gemäß der jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungenper Mobiltelefon (im Folgenden: „Mobile Ticket“) oder zum Selbstausdruck (im Folgenden: „Onlineticket“) zu erwerben.

1.3. Das Verkehrsunternehmen bedient sich zur Abwicklung der e-Payment-Services mehrerer IT-Dienstleister, insbesondere der SYSTEMTECHNIK GmbH, Wielandstraße 12, 99610 Sömmerda. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt. Ausführliche Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

1.4. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (im Folgenden: „LogPay“), an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren von dem Verkehrsunternehmen verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

1.5.Für den Erwerb von eTickets im eTarif (streckenbezogener Tarif) gelten ergänzend die in Ziffer 10 aufgestellten Regelungen.

2 Registrierung (Vertragsabschluss)

2.1. Um die e-Payment-Services nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem Verkehrsunternehmen oder einem anderen am OVS beteiligten Unternehmen registrieren. Bei dem Verkehrsunternehmen erfolgt die Registrierung über www.mvg-online.de. Die Registrierung kann auch in der App erfolgen. Hierfür sind die folgenden Angaben zu machen:

Name und Vorname
E-Mail-Adresse
Geburtsdatum
Geschlecht
Gewünschtes Bezahlverfahren
Adresse (bei Auswahl eines Bezahlverfahrens)
Bankverbindung mit IBAN (bei SEPA-Lastschriftverfahren)
Kreditkartendaten (bei Kreditkartenzahlverfahren)

Der Nutzer bestimmt im Rahmen der Registrierung ein Nutzerkennwort für die Nutzung des Login-Bereichs der Website des Verkehrsunternehmens sowie der OVS-App. Im Login-Bereich der Website des Verkehrsunternehmens und der OVS-App ist es dem Nutzer möglich, ohne erneute Angabe der oben genannten Daten Mobile und Onlinetickets zu erwerben. Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen der vorgenannten Daten unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich anzugeben und die Zugangsdaten (insb. Nutzerkennwort) sicher und geschützt zu verwahren, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen. Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. Ohne die vorgenannte Registrierung beim Verkehrsunternehmen ist ein Erwerb eines Mobile Tickets oder Onlinetickets über einen sogenannten Gastzugang möglich. Für den Gastzugang hat der Nutzer die oben genannten Daten für jeden einzelnen Ticketkauf in der OVS-App oder auf der Website des Verkehrsunternehmens anzugeben. Die vom Nutzer angegebenen Daten werden bei Nutzung des Gastzugangs nicht vom Verkehrsunternehmen gespeichert.

Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

Die im Rahmen der Registrierung zu erteilende Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung des OVS-Services (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Für den Abschluss des Nutzungsvertrags ist kein Entgelt zu entrichten.

Der OVS-Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters über das Zahlverfahren „Prepay“ am OVS-Service teilnehmen. Das Verkehrsunternehmen bzw. LogPay ist berechtigt, den bei dem Zahlverfahren „Prepay“ maximal aufladbaren Betrag zu begrenzen.

2.2. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung für das OVS bzw. die e-Payment-Services besteht nicht.

2.3. Mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt das Verkehrsunternehmen dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrages eine einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der OVS-App und der Verwendung der OVS-Websites für den Erwerb von Mobile Tickets und Onlinetickets.

Im Fall des Verstoßes gegen das vorstehend gewährte Nutzungsrecht steht der Nutzer dem Verkehrsunternehmen für den daraus resultierenden Schaden (einschließlich eines möglichen Folgeschadens bei Dritten) ein.

3 Kündigung

3.1. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag gegenüber dem Verkehrsunternehmen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Internetportal, in der OVS-App oder sonst in Textform kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unberührt. Das Verkehrsunternehmen kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Nutzer in seinem persönlichen Login-Bereich hinterlegten E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung kann seitens des Verkehrsunternehmens auch dann erfolgen, wenn der Nutzer innerhalb von 2 Jahren keine Tickets über das OVS erworben und an seinen in seinem persönlichen Login-Bereich hinterlegten Daten keine Veränderung vorgenommen hat.

3.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vom vorstehend gewährten Recht zur ordentlichen Kündigung unberührt. Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist das Verkehrsunternehmen insbesondere dann berechtigt, wenn

der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen der OVS-Nutzung gegen geltendes Recht verstößt,
der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat,
eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,
der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des OVS Rechte Dritter verletzt
ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages das Verkehrsunternehmen wegen des Vertrauensverlustes unzumutbar ist.

3.3. Mit Wirksamwerden der Kündigung kann das OVS mit sofortiger Wirkung nicht mehr genutzt werden. LogPay wird ein etwa vorhandenes Guthaben des Nutzers nach Beendigung der Geschäftsbeziehung innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.

4 Erwerb und Nutzung von Mobile Tickets und Onlinetickets

4.1. Der Nutzer muss für eine rechtmäßige Inanspruchnahme der jeweiligen Beförderungsleistung das jeweilige Mobile Ticket oder Onlineticket vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets über den OVS-Service überzeugen. Die dabei entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Mit der Bestellung des Mobile Tickets oder Onlinetickets gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Bestellung erfolgt durch Absenden des Online-Bestellformulars auf der Seite www.mvg-online.de bzw. durch das Betätigen der entsprechenden Schaltfläche in der OVS-App. Der Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen durch die Bereitstellung des Tickets als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens (bei Onlinetickets durch Bereitstellung des Tickets im pdf-Format, bei Mobile Tickets durch das Bereitstellen des Tickets in der OVS-App) zustande. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Der Beförderungsvertrag dagegen kommt zustande mit den Unternehmen, deren Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist der auf dem jeweiligen Ticket ausgewiesene Gültigkeitszeitraum maßgeblich. Das Ticket gilt ausschließlich während des auf dem jeweiligen Ticket ausgewiesenen Geltungszeitraums.

4.2. Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen (siehe Punkt 7.7), sowie den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die Zahlung erfolgt an LogPay.

4.3. Das jeweilige Mobile Ticket oder Onlineticket ist nur gültig, wenn das jeweilige Ticket über eine entsprechende Angabe des Namens des Nutzers auf dem Ticket verfügt. Sofern ein Ticketerwerb durch den Nutzer für Dritte erfolgt, hat das jeweilige Mobile Ticket oder Onlineticket den vollständigen Namen des Dritten auszuweisen; insoweit muss der Nutzer bei dem Kaufvorgang für das Ticket den Namen des Dritten angeben. Das Ticket ist auf dem betriebsbereiten Mobiltelefon (Mobile Ticket) oder als DIN A4-Ausdruck (Onlineticket) zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis des Nutzers bzw. des Dritten zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des jeweiligen Unternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.

4.4. Bei einem Mobile Ticket ist der Nutzer für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Mobile Tickets verantwortlich.

4.5. Mobile Tickets oder Onlinetickets, die nach Fahrtantritt über das Mobiltelefon erworben wurden, werden nicht anerkannt. In diesem Fall wird vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW erhoben.

4.6. Bei einem Onlineticket ist der Nutzer für den ordnungsgemäßen Ausdruck des Tickets auf einem weißen DIN A4-Blatt mit deutlich sichtbaren Ticketmerkmalen und vollständig sichtbarem Barcode verantwortlich.

4.7. Mobile Tickets und Onlinetickets sind nicht übertragbar.

4.8. Eine Stornierung von Mobile Tickets und Onlinetickets ist nach Abschluss des Kaufvertrages ausgeschlossen.

4.9. Kann der Nutzer den Nachweis des Mobile Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des Mobiltelefons nicht erbringen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket gemäß Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

4.10. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes.

5 Zahlverfahren und Abrechnung

Für die Zahlung der gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen.

5.1. Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
Zahlung über Prepay (Vorauszahlung) durch eigenständige Überweisung
Zahlung über PayPal.

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. Das SEPA-Lastschriftverfahren und die Zahlart über Kreditkarte stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Zahlungen stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Personen über 7 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.

LogPay ist dazu berechtigt, im Rahmen des Registrierungsprozesses zum OVS eine Überprüfung der Angaben und der Bonität des Nutzers durchzuführen (ausgenommen bei der gewählten Zahlungsart „Prepay“). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Mit der Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Nutzer das Einverständnis zur Einholung einer Schufa-Auskunft.

5.2. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop auf der Website des Verkehrsunternehmens bzw. die OVS-App nur vom Nutzer selbst einsehbar und abrufbar.

6 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

6.1. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Mobile Ticket oder Onlineticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

6.2. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und aktuell zu halten und im hierfür vorgesehenen Formular im persönlichen Login-Bereich einzutragen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers.

6.3. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

6.4. Der Nutzer verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

7 Zahlung per Kreditkarte

7.1. Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

7.2. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst:

Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
Nummer der Kreditkarte
Ablaufdatum der Kreditkarte
CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.

7.3. Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Nutzer angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

7.4. Das System der LogPay überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Nutzers an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

7.5. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

7.6. Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard ® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.

7.7. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Nutzer verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden gegenüber dem Nutzer geltend zu machen.

7.8. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Nutzer über den Webshop auf der Website des Verkehrsunternehmens einsehen und abrufen.

8 Zahlung per Prepay (Vorauszahlung)

8.1 Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung)

Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepaid-Guthaben bei der LogPay möglich.

8.2 Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung)

Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.

Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay oder eps einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich.

9 Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Nutzer bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Nutzer schließt der Nutzer mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung (Billing Agreement), unter welcher der PayPal-Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

10 Ergänzende besondere Bedingungen für den Verkauf von eTickets des eTarifs (streckenbezogener Tarif) über die OVS-App

10.1 Allgemeines zum Verkauf von eTickets im eTarif

Dieser Abschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden: „eTickets“) über die OVS-App.

Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden aufgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie derverbundübergreifende eTarif NRW gemeint. Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRR) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),
die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif VRS) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),
die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif AVV) des Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt)
die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eTarif Westfalen) des WestfalenTarifs (nachfolgend WT genannt)
sowie die Tarifbestimmungen des verbundübergreifenden eTarif NRW
in der vom Nutzer beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter https://www.eezy.nrw abrufbar sind.

Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Nutzers anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Nutzer mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden macht. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, WT) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes, in dem die Fahrten durchgeführt werden, zur Anwendung. Führt der Nutzer verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen speicherbar und druckfähig unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.

Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.

10.2 Vertragsschluss / Kundeninformation beim Erwerb eines eTickets

Die über die OVS-App angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Nutzer zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

Durch den Nutzer wird mittels der Betätigung der Schaltfläche „eezy Check-in“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Nutzer die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.

Mit Betätigung des Buttons „Check-In und losfahren“ gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket auf und erklärt sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den genannten eTarif- und Beförderungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung einverstanden.

Das Angebot des Nutzers über ein eTicket in der OVS-App wird durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Nutzers angenommen.

Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Nutzer die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Nutzer wird die Möglichkeit eingeräumt, bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet. In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Nutzer eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse mit der Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Nutzer in der App hinterlegte Zahlverfahren.

10.3 Berechnung des Ticketpreises beim eTicket

Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem vom Kunden manuell vorzunehmenden Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif festgelegt. Sofern der Nutzer keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des Gültigkeitsbereichs in NRW. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.

Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines Erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.

Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die mobile Datenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Nutzers.

Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Nutzer nachträglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.

Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die entweder über das Verkehrsunternehmen, den Verbundraum oder das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) einzusehen sind.

Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets finden Sie nachfolgend.

10.4 Gültigkeitszeitraum und Nutzung des eTickets

Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Nutzers bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.

Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Nutzer von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde auf der Startseite der App mit einem Klick auf den Button „eezy“ den Barcode für den aktiven Check-In aufrufen. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des eTarifs der genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.

Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Nutzers während der Fahrt ständig aktiv zu halten.

Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Nutzer nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcode) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Nutzer verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges (e)Ticket erworben werden.

Kann der Nutzer bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das Erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Nutzer innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.

Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Nutzer ist nicht möglich und nicht gestattet.

10.5 Stornierung und Erstattung beim eTicket

Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Nutzer hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.

Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellt der Nutzer nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Nutzer dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice des Verkehrsunternehmens in Textform zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass dem Nutzer ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihm der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.

Das Verkehrsunternehmen hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch das Verkehrsunternehmen auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Nutzer wird hierüber unterrichtet. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung auf diesem Wege herbeizuführen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.

Sofern das Verkehrsunternehmen aufgrund von Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden, Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Nutzer hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch das Verkehrsunternehmen auf das vom Nutzer hinterlegte Zahlverfahren veranlasst.

10.6 Datenschutzrechtliche Vorgaben

Das Verkehrsunternehmen hält die datenschutzrechtlichen Vorgaben ein. Die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit der Erhebung und damit Verarbeitung personenbezogener Kundendaten für die Registrierung für das eTicket in der OVS-App ergibt sich vorliegend aus der Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Im Übrigen gelten die Datenschutzinformationen bei Nutzung des Online-Vertriebssystems für den WestfalenTarif (OVS) der MVG Märkischen Verkehrsgesellschaft GmbH, die in der App abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können.

11 Sperrungen

11.1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch des OVS-Services mit seinen Nutzerdaten fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens und LogPay anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobiltelefons des Nutzers, welches er für Mobile Tickets benutzt hat. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen über den Nutzungsvertrag des Nutzers. Das Verkehrsunternehmen sperrt den OVS-Services für den Nutzer unverzüglich nach Eingang der Meldung durch den Nutzer.

11.2. Stellt das Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch des OVS-Services im Hinblick auf den Nutzer fest, wird die Nutzung des OVS-Services unverzüglich gesperrt. Der Nutzer wird über die Sperre über einen geeigneten Informationskanal (z. B. per E-Mail) durch das Verkehrsunternehmen informiert. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung gilt jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen als durch den Nutzer veranlasst.

11.3. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig vom gewählten Zahlverfahren, wird der Nutzer für weitere Ticketkäufe gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in einem Mahnschreiben durch LogPay über die erfolgte Sperrung informiert.

12 Haftung

12.1. Die Bereitstellung des OVS richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Verkehrsunternehmens. Das Verkehrsunternehmen gewährleistet nicht, dass das OVS störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Das Verkehrsunternehmen behält sich das Recht vor, den Zugang zum OVS im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.

12.2. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Mobile Tickets oder Onlinetickets übernehmen weder das Verkehrsunternehmen noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.

12.3. Das Verkehrsunternehmen haftet für dem Nutzer entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch das Verkehrsunternehmen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Verkehrsunternehmens auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung des Verkehrsunternehmens wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13 Schlussbestimmungen

13.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Düsseldorf.

13.2. Das Verkehrsunternehmen behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Für den Nutzer gilt jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebene Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme vom Nutzer bestätigt wurde.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Abonnement von Fahrtickets über die Internetseite der MVG („Abonnement-Bedingungen“) der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (nachfolgend: „MVG“),

Sitz:        Wehberger Str. 80, 58507 Lüdenscheid, Amtsgericht Iserlohn, HRB 3898
Tel.:        02351 1801-0 (übliche Kosten für Anrufe in das deutsche Festnetz)
E-Mail:   kontakt@mvg-online.de
Web:      www.mvg-online.de / www.mvg-aktuell.de

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Abonnement-Bedingungen“) gelten für den Erwerb von Tarifprodukten/Fahrkarten (nachfolgend „Fahrtickets“) für den öffentlichen Personennahverkehr im Tarifgebiet der MVG über die Internetseite der MVG (nachfolgend: „Online-Abonnement“) durch Verbraucherinnen und Verbraucher (nachfolgend „Kunden“).
    • Ergänzend zu diesen Abonnement-Bedingungen gelten die jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen [https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen]. Die Tarifbestimmungen werden wirksamer Bestandteil jedes Online-Abonnements.
    • In Bezug auf Beförderungsleistungen gelten die jeweils einschlägigen Beförderungsbedingungen; insoweit gelten diese Abonnement-Bedingungen nicht.
  2. Anfrage- und Bestellprozess,
    Vertragsschluss
    • Kunden können Anfragen bezüglich des Erwerbs eines Online-Abonnements über den auf der Internetseite der MVG zu diesem Zweck eingerichteten Bereich stellen („Bestellprozess“).
    • Die Anfrage bezüglich des Erwerbs eines Online-Abonnements und ein diesbezüglicher Vertragsschluss sind in deutscher Sprache möglich.
    • Voraussetzung für den Erwerb eines Online-Abonnements ist die Geschäftsfähigkeit des Kunden, die Teilnahme eines Kunden am SEPA-Lastschriftverfahren (s. Ziffer 4) sowie die erfolgreiche Durchführung einer Bonitätsprüfung des Kunden.
    • Der Anfrage- und Bestellprozess gliedert sich in die folgenden Schritte:
      • Im ersten Schritt müssen Kunden auf der Internetseite der MVG Daten bezüglich ihrer Person und gegebenenfalls abweichender Karteninhaber, Rechnungsdaten sowie Bankdaten angeben.
      • Im nachfolgenden Schritt können Kunden auf der Internetseite der MVG die gewünschten Fahrtinformationen angeben. Die jeweils geltenden Bedingungen und Konditionen der verfügbaren Fahrtickets ergeben sich aus den einschlägigen Tarifbestimmungen, die für die Kunden mit weiteren Informationen über einen Link erreichbar sind.
      • Im Anschluss müssen Kunden Folgendes bestätigen:
        • die Einbeziehung dieser Abonnement-Bedingungen;
        • die Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen;.
        • Die Zustimmung, dass die MVG mit der Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt;
        • die Kenntnis, dass durch die zuvor dargestellte Zustimmung das gesetzliche Recht zum Widerruf des Vertrags mit Vertragserfüllung durch die MVG erlischt; sowie
        • die Kenntnis, dass ein Vertrag bezüglich des Online-Abonnements erst nach Erhalt und Annahme (durch ausdrückliche Zustimmung oder Nichtvornahme eines Widerspruchs) eines Angebot durch den Kunden zustande kommt.
      • Nach Angabe der erforderlichen Informationen und Bestätigungen können Kunden ein entsprechendes Online-Abonnement bei der MVG anfragen („Anfrage“). Die Anfrage ist zunächst unverbindlich.
    • Nach Erhalt der Anfrage durch die MVG wird die MVG die Anfrage des Kunden prüfen.
    • Sofern die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird, sendet die MVG dem Kunden ein Angebot bezüglich des von dem Kunden angefragten Online-Abonnements an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse („Angebot“). Der Kunde hat die Empfangsbereitschaft seiner E-Mail-Adresse sicherzustellen.
    • Nach Erhalt des Angebots durch den Kunden hat der Kunde bis zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, mindestens jedoch vierzehn (14) Kalendertage, Zeit, das Angebot zu prüfen („Prüffrist“) und gegenüber der MVG anzunehmen. Eine Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt, (i) indem der Kunde dem Angebot ausdrücklich zustimmt (z.B. per E-Mail an die MVG), oder (ii) indem der Kunde dem Angebot der MVG nicht innerhalb der Prüffrist ausdrücklich widerspricht („Vertragsschluss“).
    • Wichtig – Widerspruch des Kunden: Sofern der Kunde dem Angebot der MVG nach dessen Erhalt nicht innerhalb der mitgeteilten Prüffrist (Ziffer 7) gegenüber der MVG widerspricht, gilt dies als Annahme des Angebots. In der Folge kommt mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Ablauf der Prüffrist folgt, spätestens jedoch mit Zugang des Fahrtickets bei dem Kunden, ein verbindlicher Vertrag bezüglich des Online-Abonnements zu den aus dem Angebot ersichtlichen Konditionen zustande. Die MVG wird den Kunden in ihrem Angebot auf die Erforderlichkeit eines Widerspruchs, die Frist sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
  3. Bereitstellung der Fahrtickets
    • Innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Vertragsschluss erhalten Kunden ein Fahrticket sowie eine Vertragsbestätigung postalisch an die von ihnen angegebene Postadresse. Kunden haben die Empfangsbereitschaft der von ihnen angegebenen Postadresse sicherzustellen.
    • Das Fahrticket verbleibt im Eigentum der MVG. Nach Beendigung des Online-Abonnements müssen Kunden das ihnen bereitgestellte Fahrticket an die MVG zurückgeben.
    • Kunden sind verpflichtet, das ihnen überlassene Fahrticket sorgfältig zu behandeln. Die Überlassung von Fahrtickets an Dritte ist unzulässig, soweit sich aus den einschlägigen Tarifbestimmungen nicht etwas Abweichendes ergibt.
    • Kunden haften gegenüber der MVG für eine Beschädigung, Zerstörung, einen Verlust oder Missbrauch eines Fahrtickets. Gesetzliche Ansprüche der MVG bleiben unberührt. Eine Verwendung eines Fahrtickets ist missbräuchlich, wenn ein Fahrticket entgegen diesen Abonnement-Bedingungen, den einschlägigen Tarifbestimmungen oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften verwendet wird.
    • Im Falle einer Beschädigung, Zerstörung, eines Verlusts oder Missbrauchs eines Fahrtickets sind Kunden zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber der MVG verpflichtet. Die Mitteilung kann an die oben angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer der MVG erfolgen.
    • Im Falle der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlusts eines Fahrtickets gelten im Übrigen die einschlägigen Tarifbestimmungen.
  4. Preise, Lastschriftverfahren
    • Die im Angebot der MVG bezeichneten Preise sind Gesamtpreise für den jeweiligen Nutzungsmonat des ausgewählten Online-Abonnements. Die Gesamtpreise gelten einschließlich aller jeweils anfallenden Steuern und Gebühren.
    • Der von den Kunden für ein Fahrticket zu zahlende Preis wird mit Vertragsschluss sofort fällig.
    • Die Zahlung des jeweiligen Preises erfolgt durch Einzug von einem Bankkonto des Kunden mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens. Der Einzug erfolgt nur von Bankkonten, die im SEPA-Raum geführt werden. Die Kunden haben sicherzustellen, dass das von ihnen angegebene Bankkonto über eine ausreichende Deckung verfügt.
    • Der Einzug der Entgeltforderungen über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt in der Regel jeweils zu Beginn eines Kalendermonats.
  5. Laufzeit, Kündigung
    • Die Laufzeit eines Online-Abonnements beginnt mit dem Beginn des ersten Monats nach Erhalt des Fahrtickets durch den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
    • Die Laufzeit eines Online-Abonnements ist abhängig von dem jeweils ausgewählten Fahrticket und ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.
    • Das Online-Abonnement wird für eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossen und kann durch den Kunden jederzeit, d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
    • Sofern eine Mindestvertragslaufzeit für ein Online-Abonnement vorgesehen ist, ergibt sich die Mindestvertragslaufzeit aus der Vertragsbestätigung. Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich ein Online-Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern das Online-Abonnement nicht zuvor ordnungsgemäß durch den Kunden oder die MVG gekündigt wird.
    • Sofern Kunden ein Online-Abonnement vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen, wird eine Differenzgebühr berechnet. Das Weitere ergibt sich aus den einschlägigen Tarifbestimmungen.
    • Das Recht des Kunden, ein Online-Abonnement bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.
    • Sämtliche Erklärungen zur Kündigung eines Online-Abonnements müssen mindestens in Textform gemäß § 126b BGB (z.B. per E-Mail) erfolgen. Daneben haben Kunden die Möglichkeit, ein Online-Abonnement über das zu diesem Zweck auf der Internetseite der MVG bereitgestellte Formular zu kündigen.
    • Nach dem Ende der Laufzeit eines Online-Abonnements erlischt die Gültigkeit des Fahrtickets. Kunden müssen das ihnen überlassene Fahrticket an die MVG zurückgeben. Im Übrigen gelten die jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen
    •  
  6. Haftung
    • Ungeachtet des Rechtsgrundes (Vertrag, unerlaubte Handlung, usw.) haftet die MVG nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz.
    • Dies gilt nicht bei einer Haftung
      • für Aufwendungsersatzansprüche nach den §§ 327l Abs. 1 S. 1, 439 Abs. 3 S. 1 und 445a Abs. 1 BGB;
      • nach dem Produkthaftungsgesetz;
      • aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit;
      • aufgrund schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
      • aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der MVG wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
    • Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe der MVG.
    • Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Kunden nicht verbunden.
  7. Datenschutz
    • Im Zusammenhang mit der Bestellung eines Online-Abonnements und der Vertragsdurchführung verarbeitet die MVG personenbezogene Daten der Kunden. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen auf der Internetseite der MVG (https://mvg-aktuell.de/datenschutzerklaerung)
  8. Änderungen der Geschäftsbedingungen
    • Die MVG behält sich das Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich ist. Die MVG wird den Kunden die Änderungen sowie den Zeitpunkt der Änderungen rechtzeitig, mindestens sechs (6) Wochen im Voraus per E-Mail oder postalisch mitteilen.
    • Im Falle von Änderungen der Abonnement-Bedingungen haben Kunden das Recht, ihr Online-Abonnement zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Das Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen vor dem mitgeteilten Zeitpunkt, zu dem die Änderungen der Abonnement-Bedingungen wirksam werden, gegenüber der MVG erklärt werden. Die MVG wird die Kunden über das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts sowie dessen Folgen rechtzeitig vor der Änderung der Abonnement-Bedingungen informieren.
    • Erfolgt keine rechtzeitige und ordnungsgemäße Kündigung des Online-Abonnements, werden die Änderungen der Abonnement-Bedingungen zum maßgeblichen Zeitpunkt wirksam; die Zustimmung der Kunden zu den geänderten Abonnement-Bedingungen gilt als erteilt.
    • Sofern Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, endet das Online-Abonnement zum jeweils mitgeteilten Zeitpunkt, zu dem die Änderungen der Abonnement-Bedingungen wirksam werden.
  9. Rechtswahl, Gerichtsstand
    • Auf das Verhältnis zwischen der MVG und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Regelungen bleiben unberührt.
    • Für den Fall, dass Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus den Verhältnissen zwischen der MVG und den Kunden resultierenden oder mit diesen in Verbindung stehenden Ansprüche das für den Sitz der MVG zuständige Gericht.
    • Das für den Sitz der MVG zuständige Gericht ist ebenfalls ausschließlich zuständig für sämtliche aus den Verhältnissen zwischen der MVG und den Kunden resultierenden oder mit diesen in Verbindung stehenden Ansprüche, wenn ein Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die MVG ist jedoch berechtigt, Kunden auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand oder bei einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen.
  10. Schlussbestimmungen
    • Aufrechnungsrechte stehen Kunden gegenüber Ansprüchen der MVG nur zu, soweit Gegenansprüche gegenüber der MVG rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Anspruch eines Kunden, mit dem aufgerechnet werden soll, im Gegenseitigkeitsverhältnis zu dem Anspruch der MVG steht, gegen den aufgerechnet werden soll.
    • Die MVG ist Mitglied der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“. Die MVG erklärt sich bereit, an Schlichtungsverfahren vor der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“ teilzunehmen. Durch Verfahren bei der Schlichtungsstelle entstehen für unsere Kunden keine Kosten. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für unsere Kunden unverbindlich. Weitere Informationen zu der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“ finden Sie unter https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
    • Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen zunächst ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link „https://ec.europa.eu/consumers/odr“ erreichbar.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abonnement-Bedingungen unwirksam oder undurchführbar oder lückenhaft sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.