Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der MVG‑Ticket‑App und den Erwerb von Fahrausweisen der Märkischen Verkehrsgesellschaft GmbH (MVG)

*Stand: 28. Juli 2025 – Finale Formatfassung*

Präambel

Die Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (nachfolgend „MVG“) betreibt ein Vertriebssystem für Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Über die MVGTicketApp (nachfolgend „Meine MVG“) können Fahrgäste

  • digitale Fahrausweise (Einzel‑, Tages‑ und Zeitkarten, Deutschlandticket usw.) erwerben und verwalten,
  • Fahrplan‑ und Echtzeitinformationen abrufen,
  • im Kundenportal ihre Stammdaten (eigenständig) ändern,
  • standortbezogene Störungs‑ und Verkehrshinweise empfangen (nach separater Einwilligung) und
  • Marketing‑ und Vertriebsaktionen als Push‑Mitteilung erhalten (nach separater Einwilligung).

Für bestimmte Abonnements stellt die MVG eine physische Chipkarte als Kontrollmedium zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und der MVG; datenschutzrechtliche Informationen finden Sie in der gesonderten Datenschutzerklärung.

Rein informatorische Services (Fahrplanauskunft, Störungsmeldungen) erbringt MVG unverbindlich, der Abruf dieser Services ist auch ohne vorherige Registrierung über den Gastzugang der App möglich; zu unserer Haftung siehe § 9.

§

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Kunde über die App sowie – im Falle von Chipkarten‑Abonnements – ergänzend über das MVG‑Kundenportal abschließt.
  2. Tarifgrundlage sind der Westfalentarif, der NRW‑Tarif, das Haustarifangebot der MVG sowie das Deutschlandticket gem. § 8 Absatz 4 Regionalisierungsgesetz.

§ 2 Vertragspartner, Forderungsabtretung & Factoring (LOGPAY)

  1. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist die MVG, Wehberger Str. 80, 58507 Lüdenscheid.
  2. Echtes Factoring: Die MVG tritt ihre Kaufpreisforderungen aus Ticket‑ und Abo‑Geschäften, die als VDV-KA Barcode auf dem Handy ausgegeben werden, einschließlich Nebenforderungen im Wege des echten Factorings an die LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn („LOGPAY“) ab. Zahlungen kann der Kunde ausschließlich mit schuldbefreiender Wirkung an LOGPAY leisten.
  3. LOGPAY verarbeitet Zahlungsdaten als eigenständiger Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Weiterführende Datenschutz‑Informationen sind in der Datenschutzerklärung der LOGPAY abrufbar https://documents.logpay.de/de/datenschutzinformationen.pdf.

§ 3 Zahlungsarten, Verimi‑Ident & Fälligkeit

  1. Zulässige Zahlungsarten: SEPA‑Lastschrift, Visa, Mastercard, American Express, Google Pay, Apple Pay, PayPal, Prepay.
  2. Für SEPA‑Lastschrift im rein digitalen Vertrieb ist ein einmaliger Ident‑Check über Verimi‑Ident erforderlich (§ 10 ZAG). Dem Kunden entstehen hierfür keine Kosten.
  3. Die Forderung wird mit Vertragsschluss sofort fällig (§ 271 BGB).

§ 3 a Nutzerkonto, Registrierung & optionale Zusatzdienste

  1. Für den Erwerb von Tickets in der App ist ein persönliches MVG‑Nutzerkonto erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich
  2. a) bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese über die gesamte Nutzungszeit stets aktuell zu halten und
  3. b) seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
  4. Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Nutzer mit den dadurch etwaig entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
  5. Altersgrenze: Registrierung erst ab 16 Jahren. Die Nutzung der MVG-Ticket-App richtet sich grundsätzlich an voll geschäftsfähige Personen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters lediglich über das Zahlverfahren Prepay am Service teilnehmen.
  6. Optionale Zusatzdienste: Marketing‑Push‑Mitteilungen sowie die freiwillige Bewegungs‑Datenspende über das SDK setzen gesonderte Einwilligungen voraus.
  7. Kundenkommunikation: Über die Chat‑Funktion der App kann der Kunde Nachrichten an den MVG‑Kundendienst senden.

§ 4 Vertragsschluss über digitale Tickets

  1. Vor Abschluss erhält der Kunde alle wesentlichen Produktmerkmale, Preise und Vertragsbedingungen angezeigt (Art. 246a § 1 EGBGB). Durch Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ kommt der Vertrag zustande.
  2. Nach Vertragsschluss wird das digitale Ticket dem Kundenkonto gutgeschrieben und auf dem Endgerät gespeichert; es kann anschließend offline vorgezeigt werden.

§ 4a Chipkarten‑Abonnements

Für Abonnements als Chipkarte gilt Folgendes:

  1. Anfrage- und Bestellprozess sowie Vertragsschluss:

Kunden können Anfragen bezüglich des Erwerbs eines Online-Abonnements über den auf der Internetseite der MVG zu diesem Zweck eingerichteten Bereich stellen („Bestellprozess“). Die Anfrage bezüglich des Erwerbs eines Online-Abonnements und ein diesbezüglicher Vertragsschluss sind in deutscher Sprache möglich.

Voraussetzung für den Erwerb eines Online-Abonnements ist die Geschäftsfähigkeit des Kunden, die Teilnahme eines Kunden am SEPA-Lastschriftverfahren (s. § 4a Nr. 4) sowie die erfolgreiche Durchführung einer Bonitätsprüfung des Kunden durch die Creditreform Boniversum GmbH; Näheres in § 8 dieser AGB.

Der Anfrage- und Bestellprozess gliedert sich in die folgenden Schritte:

Im ersten Schritt müssen Kunden auf der Internetseite der MVG Daten bezüglich ihrer Person und gegebenenfalls abweichender Karteninhaber, Rechnungsdaten sowie Bankdaten angeben.

Im nachfolgenden Schritt können Kunden auf der Internetseite der MVG die gewünschten Fahrtinformationen angeben. Die jeweils geltenden Bedingungen und Konditionen der verfügbaren Fahrtickets ergeben sich aus den einschlägigen Tarifbestimmungen, die für die Kunden mit weiteren Informationen über einen Link erreichbar sind.

Im Anschluss müssen Kunden Folgendes bestätigen:

  • die Einbeziehung dieser Abonnement-Bedingungen;
  • die Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen;
  • die Zustimmung dazu, dass die MVG mit der Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt;
  • die Kenntnis, dass durch die zuvor dargestellte Zustimmung das gesetzliche Recht zum Widerruf des Vertrags mit Vertragserfüllung durch die MVG erlischt; sowie
  • die Kenntnis, dass ein Vertrag bezüglich des Online-Abonnements erst nach Erhalt und Annahme (durch ausdrückliche Zustimmung oder Nichtvornahme eines Widerspruchs) eines Angebots durch den Kunden zustande kommt.

Nach Angabe der erforderlichen Informationen und Bestätigungen können Kunden ein entsprechendes Online-Abonnement bei der MVG anfragen („Anfrage“). Die Anfrage ist zunächst unverbindlich. Nach Erhalt der Anfrage durch die MVG wird die MVG die Anfrage des Kunden prüfen.

Sofern die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird, sendet die MVG dem Kunden ein Angebot bezüglich des von dem Kunden angefragten Online-Abonnements an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse („Angebot“). Der Kunde hat die Empfangsbereitschaft seiner E-Mail-Adresse sicherzustellen.

Nach Erhalt des Angebots durch den Kunden hat der Kunde bis zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, mindestens jedoch vierzehn (14) Kalendertage, Zeit, das Angebot zu prüfen („Prüffrist“) und gegenüber der MVG anzunehmen. Eine Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt, (i) indem der Kunde dem Angebot ausdrücklich zustimmt (z.B. per E-Mail an die MVG), oder (ii) indem der Kunde dem Angebot der MVG nicht innerhalb der Prüffrist ausdrücklich widerspricht („Vertragsschluss“).

Wichtig – Widerspruch des Kunden: Sofern der Kunde dem Angebot der MVG nach dessen Erhalt nicht innerhalb der mitgeteilten Prüffrist (Ziffer 7) gegenüber der MVG widerspricht, gilt dies als Annahme des Angebots. In der Folge kommt mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Ablauf der Prüffrist folgt, spätestens jedoch mit Zugang des Fahrtickets bei dem Kunden, ein verbindlicher Vertrag bezüglich des Online-Abonnements zu den aus dem Angebot ersichtlichen Konditionen zustande. Die MVG wird den Kunden in ihrem Angebot auf die Erforderlichkeit eines Widerspruchs, die Frist sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

  1. Bereitstellung der Fahrtickets

Innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Vertragsschluss erhalten Kunden ein Fahrticket sowie eine Vertragsbestätigung postalisch an die von ihnen angegebene Postadresse. Kunden haben die Empfangsbereitschaft der von ihnen angegebenen Postadresse sicherzustellen.

Das Fahrticket verbleibt im Eigentum der MVG. Nach Beendigung des Online-Abonnements müssen Kunden das ihnen bereitgestellte Fahrticket an die MVG zurückgeben.

Kunden sind verpflichtet, das ihnen überlassene Fahrticket sorgfältig zu behandeln. Die Überlassung von Fahrtickets an Dritte ist unzulässig, soweit sich aus den einschlägigen Tarifbestimmungen nicht etwas Abweichendes ergibt.

Kunden haften gegenüber der MVG für eine Beschädigung, Zerstörung, einen Verlust oder Missbrauch eines Fahrtickets. Gesetzliche Ansprüche der MVG bleiben unberührt. Eine Verwendung eines Fahrtickets ist missbräuchlich, wenn ein Fahrticket entgegen diesen Abonnement-Bedingungen, den einschlägigen Tarifbestimmungen oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften verwendet wird.

Im Falle einer Beschädigung, Zerstörung, eines Verlusts oder Missbrauchs eines Fahrtickets sind Kunden zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber der MVG verpflichtet. Die Mitteilung kann an die oben angegebene E-Mail-Adresse kontakt@mvg-online.de oder Telefonnummer der MVG 02351 1801-0 (übliche Kosten für Anrufe in das deutsche Festnetz erfolgen.

Im Falle der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlusts eines Fahrtickets gelten im Übrigen die einschlägigen Tarifbestimmungen.

§ 5 Preise, Entgelte und Versandkosten

  1. Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Preisauszeichnung: Für digitale Tickets gilt der zum Zeitpunkt des Kaufs in der App angezeigte Preis.
  3. Für Online-Abonnements: Die im Angebot der MVG bezeichneten Preise sind Gesamtpreise für den jeweiligen Nutzungsmonat des ausgewählten Online-Abonnements. Die Gesamtpreise gelten einschließlich aller jeweils anfallenden Steuern und Gebühren. Der von den Kunden für ein Fahrticket zu zahlende Preis wird mit Vertragsschluss sofort fällig.

Die Zahlung des jeweiligen Preises erfolgt durch Einzug von einem Bankkonto des Kunden mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens. Der Einzug erfolgt nur von Bankkonten, die im SEPA-Raum geführt werden. Die Kunden haben sicherzustellen, dass das von ihnen angegebene Bankkonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Der Einzug der Entgeltforderungen über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt in der Regel jeweils zu Beginn eines Kalendermonats.

  1. Preisänderungen bei Abonnements werden spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E‑Mail oder Push‑Mitteilung angekündigt (§ 315BGB)

§ 6 Nutzungsberechtigung & Kontrollmedium

  1. Personengebundene Tickets sind und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  2. Eine Weitergabe des Tickets ist unzulässig.
  3. Die Chipkarte bleibt Eigentum der MVG und ist nach Vertragsende zurückzugeben.
  4. Bei einer Kontrolle muss das digitale Ticket in der Original‑MVG‑App (kein Screenshot) vorgezeigt werden.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikationsmittel geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14‑tägiges Widerrufsrecht zu.
  2. Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei digitalen Tickets erlischt das Widerrufsrecht, wenn die MVG mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen hat und der Kunde seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 5 BGB).
  3. Das Muster‑Widerrufsformular findet sich in Anhang 1.

§ 8 Bonitätsprüfung (Boniversum)

  1. Bei Chipkarten‑Abonnements holt die MVG zur Vertragsprüfung eine Bonitätsauskunft bei Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, ein.
  2. Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Vertrag), Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (berechtigtes Interesse) i. V. m. § 31 BDSG (Wahrscheinlichkeitswert).
  3. Der Kunde kann der Bonitätsprüfung widersprechen; in diesem Fall ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.

§ 9 Haftung

Ungeachtet des Rechtsgrundes (Vertrag, unerlaubte Handlung, usw.) haftet die MVG auf Schadens- oder Aufwendungsersatz nur bei einer Haftung

  • für Aufwendungsersatzansprüche nach den §§ 327 Abs. 1 S. 1, 439 Abs. 3 S. 1 und 445a Abs. 1 BGB;
  • nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit;
  • aufgrund schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der MVG wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe der MVG.

Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Kunden nicht verbunden.

§ 10 Vertragslaufzeiten & Kündigung

  1. Digitale Einzel‑ und Tagestickets enden automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.
  2. Die Laufzeit eines Online-Abonnements beginnt mit dem Beginn des ersten Monats nach Erhalt des Fahrtickets durch den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ist abhängig von dem jeweils ausgewählten Fahrticket und ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen, die der Website https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen entnommen werden können. Abonnements können wie folgt gekündigt werden:
  3. a) Kündigung durch den Abonnenten
  • Ordentliche Kündigung

(1) Ist die Vertragslaufzeit von 12 Monaten ohne Kündigung zum Ablauftermin verstrichen, verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Das Abonnement kann jederzeit zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform, es steht den Verkehrsunternehmen frei, auch eine mündliche Kündigung anzunehmen. Die evtl. beim Abonnenten noch vorhandenen Abo-Tickets bzw. Wertmarken für den Zeitraum nach der Kündigung sind unverzüglich nach Ablauf des letztgenutzten Abonnementmonats dem Vertragspartner vorzulegen, andernfalls wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr entspricht dem Wert der beim Abonnenten noch vorhandenen Abo-Tickets bzw. Wertmarken.

(2) Das FunAbo endet mit Ablauf des Monats, in welchem der Abonnent seinen 21. Geburtstag hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Mit der Abo-Kündigung erlischt das SEPA-Lastschriftmandat nach Abbuchung der letzten vertragsmäßigen Rate, bei einer Nachberechnung nach Abbuchung des Nachzahlungsbetrags, ohne dass es eines gesonderten Widerrufs bedarf.

(4) Erfolgt die Kündigung vor Ablauf einer Mindestlaufzeit, so wird eine Fahrgeldnachberechnung in Höhe von 30,00 € erhoben.

  • Außerordentliche Kündigung

Das gesetzlich verankerte Recht zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund, z.B. wegen Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages, etwa bei Preiserhöhungen, bleibt ungeachtet der obigen Regelungen unberührt.

  1. b) Kündigung durch das Verkehrsunternehmen
  • Ordentliche Kündigung

(1) Der Vertrag zum Bezug eines Abo-Tickets ist bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des dann folgenden Monats.

(2) Das FunAbo endet mit Ablauf des Monats, in welchem der Abonnent seinen 21. Geburtstag hat, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Erfolgt die Kündigung vor Ablauf einer Mindestlaufzeit, erfolgt eine Nachberechnung für den zurückliegenden Abo-Zeitraum.

  • Außerordentliche Kündigung

(1) Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gem. Nr. 5 nicht möglich ist oder der Abonnent Änderungen seines Status (z.B. Ende des Berechtigungszeitraumes) dem Verkehrsunternehmen nicht angezeigt hat. Ebenso ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn bereits zwei vom Abonnenten zu verantwortende Rücklastschriften innerhalb von 6 Monaten entstanden sind und der Abonnent darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird, oder wenn eine Bonitätsprüfung des SEPA-Lastschriftinhabers durch ein zugelassenes Inkassounternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des Kontoinhabers bestehen.

(2) Der wiederholte Verlust von Abo-Tickets oder Wertmarken berechtigt das Verkehrsunternehmen ebenfalls zur fristlosen Kündigung.

(3) Erfolgt die Kündigung vor Ablauf einer Mindestlaufzeit, erfolgt eine Nachberechnung für den zurückliegenden Abo-Zeitraum.

(4) Der Abonnent ist unverzüglich zur Rückgabe bereits ausgegebener Tickets oder Wertmarken verpflichtet.

(5) Das gesetzlich verankerte Recht zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund, z.B. wegen Veränderung wesentlicher Bestandteile des Vertrages, etwa einer Preisänderung, bleibt ungeachtet der obigen Regelungen unberührt.

§ 11 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung MVG‑Ticket‑App in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

§ 12 Verbraucherschlichtung / Online‑Streitbeilegung

  1. Die MVG ist Mitglied der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“. Die MVG erklärt sich bereit, an Schlichtungsverfahren vor der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“ teilzunehmen. Durch Verfahren bei der Schlichtungsstelle entstehen für unsere Kunden keine Kosten. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für unsere Kunden unverbindlich. Weitere Informationen zu der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“ finden Sie unter https://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.

 

  1. Die MVG nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

 

 

  1. Die Plattform der EU‑Kommission zur Online‑Streitbeilegung (OS) ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bis zum 20. Juli 2025 verfügbar. Unsere E-Mail-Adresse lautet: kontakt@mvg‑de.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Aufrechnungsrechte stehen Kunden gegenüber Ansprüchen der MVG nur zu, soweit Gegenansprüche gegenüber der MVG rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Anspruch eines Kunden, mit dem aufgerechnet werden soll, im Gegenseitigkeitsverhältnis zu dem Anspruch der MVG steht, gegen den aufgerechnet werden soll.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Anhang1 Widerrufsformular MVG

Anhang2 Preisuebersicht Tarifmatrix MVG

Anhang3 Informationspflichten EGBGB MVG