Teilnahmebedingungen für Facebook & Instagram -WM-Tippspiel 2026
Mit der Teilnahme an diesem Tipp-/Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Veranstalter
Die MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (im Folgenden: MVG), Wehberger Straße 80, 58507 Lüdenscheid, ist Veranstalter des Tipp-/Gewinnspiels auf Facebook und Instagram. Das Impressum des Veranstalters finden Sie hier. Das Tipp-/Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook und/oder Instagram gesponsert, organisiert oder unterstützt. Facebook und/oder Instagram fungieren daher nicht als Ansprechpartner für die Aktion.
Geltung der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das „WM-Tippspiel 2026“, das durch die MVG auf deren Facebook- und Instagram-Seite veranstaltet wird und auf diese Teilnahmebedingungen Bezug nimmt.
Teilnahme
Für die Teilnahme am WM-Tippspiel 2026 werden seitens der MVG keine Kosten und Gebühren erhoben. Es gibt zu jedem WM-Fussballspiel der deutschen Nationalmannschaft eine einzelne Tipprunde, das über die Social-Media-Kanäle der MVG durchgeführt wird. Die Teilnahme erfolgt durch die im jeweiligen Aktions-Beitrag beschriebenen Handlungen (z.B. tippen, kommentieren, liken, teilen o.ä.). Nur Teilnehmer, die alle im Beitrag genannten Bedingungen erfüllen, nehmen an der Verlosung teil. Teilnahmeberechtigt sind alle Facebook- und/oder Instagram-Nutzer, die ihren Wohnsitz in Deutschland, das 18. Lebensjahr vollendet und die Aufgabe korrekt ausgeführt haben. Pro Facebook-Nutzer/Instagram-Nutzer ist nur eine übermittelte Anmeldung am Tipp-/Gewinnspiel möglich.
Teilnahmeausschluss
Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der MVG, mit der MVG verbundene Unternehmen sowie Angehörige von Mitarbeitenden und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die MVG behält sich grundsätzlich vor, Teilnehmende aus wichtigem Grund von dem Tipp-/Gewinnspiel auszuschließen.
Verhaltensregeln
Die MVG ist für das Verhalten der Teilnehmenden und die im Rahmen des Tipp-/Gewinnspiels durch die Teilnehmende publizierten Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Der Veranstalter ist ferner nicht zur Prüfung der Inhalte der Teilnehmende verpflichtet. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, kann die MVG die publizierten Inhalte löschen. Falls die MVG wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen, insbesondere gegen Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte, in Anspruch genommen wird, die von den Teilnehmenden zu vertreten sind, stellen die jeweiligen Teilnehmenden die MVG auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
Dauer des WM-Tippspiels 2026 und denren Ablauf
Das Tipp-/Gewinnspiel beginnt mit dem ersten Post auf den Social-Media-Kanälen der MVG – einige Tage vor dem ersten Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft am 14.06.2026. Das Tipp-/Gewinnspiel endet mit dem letzten Spiel der deutschen Nationalmannschaft bzw. deren Teilnahme an der Weltmeisterschaft in Kanada, USA und Mexiko.
Die Ziehung der Gewinner erfolgt nach Beendigung der Aktion. Die Teilnahmefrist der einzelnen des Tippspiele kann auch den jeweiligen Aktions-Posts entnommen werden.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgender Preis wird vergeben:
Je Spiel der deutschen Nationalmannschaft wird ein MVG-Merch-Paket (MVG-Socken, MVG-Teddybär, MVG-Thermobecher) unter allen richtigen Tippabgaben ausgelost.
Die Gewinner werden durch Mitarbeitende der MVG nach Ablauf des jeweiligen Deutschlandspieles nach dem in dem jeweiligen Post genannten Teilnahmeende ermittelt. Die Gewinner werden per Los aus allen Teilnehmer ermittelt, insoferndie Teilnahmebedingungen eingehalten wurden und das richtige Ergebnis getippt wurde. Dabei ist die Ziehungswahrscheinlichkeit für jeden Teilnehmer mit den zuvor genannten Voraussetzungen gleich. Die Beantragung oder Nutzung von Produkten bzw. Dienstleistungen der MVG nimmt keinen Einfluss auf den Ausgang des Tipp-/Gewinnspiels.
Die MVG wird die Gewinner per Direktnachricht/persönliche Nachricht über den Gewinn benachrichtigen. Zusätzlich behält sich die MVG vor, die Gewinner in den Kommentaren unter dem jeweiligen Post bekanntzugeben. Grundsätzlich können die Gewinner anonymisiert (z.B. Anna H. aus Menden) in der öffentlichen Kommunikation – z. B. auf der Homepage der MVG oder den Social-Media-Kanälen der MVG – genannt werden. Die Gewinner werden gebeten, auf Facebook und/oder Instagram mit einer persönlichen Mitteilung auf die Bekanntgabe zu antworten sowie die benötigten Angaben (vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zu machen. Meldet sich ein Gewinner nicht, erhält er/sie den Gewinn nicht mehr. Eine Barauszahlung wird ausgeschlossen.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich ein Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.
Abbruch des Gewinnspiels sowie Änderungen
Die MVG behält sich das Recht vor, das Tipp-/Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere aber nicht ausschließlich dann erfolgen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Tipp-/Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber Teilnehmenden ist ausgeschlossen, soweit die MVG den Abbruch nicht zumindest grob fahrlässig zu vertreten hat. Über Änderungen informiert die MVG auf Ihrer Instagram- und Facebookseite.
Haftung
Für die Haftung der MVG auf Schadensersatz gelten unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
Soweit die Haftung durch die MVG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der MVG. Die MVG haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Tipp-/Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen (sog. Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet die MVG nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, nicht für die leicht fahrlässige Verletzung der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten durch andere. Die MVG haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Fall grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen der MVG gelten die vorgenannten Einschränkungen für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Das Tipp-/Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.