Teilnahmebedingungen für Mitarbeitenden-Gewinnspiele: Bautz-Tickets
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Veranstalter
Die MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (im Folgenden: MVG), Wehberger Straße 80, 58507 Lüdenscheid, ist Veranstalter des MVG-internen Gewinnspiels. Das Impressum des Veranstalters finden Sie hier.
Geltung der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „Bautz-Tickets“, das durch die MVG intern veranstaltet wird und auf diese Teilnahmebedingungen Bezug nimmt.
Teilnahme
Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden seitens der MVG keine Kosten und Gebühren erhoben. Die Teilnahme ist nur mit einem laufenden, gültigen Arbeitsverhältnis bei der MVG möglich.
Um teilzunehmen muss eine Mail mit Angabe des vollständigen Namens unter dem Betreff „MVG Bautz“ über dialog@mvg-online.de oder per WhatsApp an die Nummer 0173/5624062 geschickt werden.
Teilnahmeausschluss
Ausgeschlossen sind alle Personen, die nicht direkt bei der MVG angestellt sind. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die MVG behält sich grundsätzlich vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen
Verhaltensregeln
Die MVG ist für das Verhalten der Teilnehmer und die im Rahmen des Gewinnspiels durch die Teilnehmer publizierten Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Der Veranstalter ist ferner nicht zur Prüfung der Inhalte der Teilnehmer verpflichtet. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, kann die MVG die publizierten Inhalte löschen. Falls die MVG wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen, insbesondere gegen Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte, in Anspruch genommen wird, die von den Teilnehmern zu vertreten sind, stellen die jeweiligen Teilnehmer die MVG auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
Dauer des Gewinnspiels und Ablauf
Das Gewinnspiel beginnt am 8. Juli 2025 um 00:00 Uhr und endet am 5. August 2025 um 23:59 Uhr. Die Ziehung der Gewinner erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels. Dauer und Teilnahmefrist des Gewinnspiels können auch den Aushängen und Monitoren in den Betriebsstellen entnommen werden.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgender Preis wird vergeben:
10 mal 2 Wochenendtickets für das Bautz-Festival am 22. und 23. August in Lüdenscheid.
Die Gewinner werden durch Mitarbeiter der MVG am 7. August 2025 ermittelt. Die Gewinner werden per Los aus allen Teilnehmern ermittelt, die sich per Mail mit Angabe des vollständigen Namens unter dem Betreff „MVG Bautz“ über dialog@mvg-online.de oder per WhatsApp unter der Nummer 0173/5624062 gemeldet haben.
Die MVG wird die Gewinner per Mail oder Handynummer direkt kontaktieren. Sollte eine Kontaktaufnahme darüber nicht möglich sein, werden die Gewinner über die direkten Vorgesetzten kontaktiert. Meldet sich der Gewinner nicht, erhält er den Gewinn nicht mehr. Eine Barauszahlung wird ausgeschlossen.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Abbruch des Gewinnspiels sowie Änderungen
Die MVG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere aber nicht ausschließlich dann erfolgen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber Teilnehmern ist ausgeschlossen, soweit die MVG den Abbruch nicht zumindest grob fahrlässig zu vertreten hat. Über Änderungen informiert die MVG über Aushänge und die Monitore in den Betriebsstellen.
Haftung
Für die Haftung der MVG auf Schadensersatz gelten unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
Soweit die Haftung durch die MVG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der MVG. Die MVG haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen (sog. Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet die MVG nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, nicht für die leicht fahrlässige Verletzung der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten durch andere. Die MVG haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Fall grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen der MVG gelten die vorgenannten Einschränkungen für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.