Teilnahmebedingungen für Facebook & Instagram-Gewinnspiele: Adventsexpress
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Veranstalter
Die MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (im Folgenden: MVG), Wehberger Straße 80, 58507 Lüdenscheid, ist Veranstalter des Gewinnspiels auf Facebook und Instagram. Das Impressum des Veranstalters finden Sie hier. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook und/oder Instagram gesponsert, organisiert oder unterstützt. Facebook und/oder Instagram fungieren daher nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel.
Geltung der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „Adventsexpress“, das durch die MVG auf deren Facebook- und Instagram-Seite veranstaltet wird und auf diese Teilnahmebedingungen Bezug nimmt.
Teilnahme
Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden seitens der MVG keine Kosten und Gebühren erhoben. Die Teilnahme ist mit einem laufenden Abonnement eines Deutschlandtickets bei der MVG sowie mit der Erfüllung der folgenden Aufgabe verknüpft: Zur Teilnahme soll in den Kommentaren zu dem entsprechenden Gewinnspielpost der MVG auf Instagram und Facebook ein Grund genannt werden, warum die Fahrt mit der MVG und dem Deutschlandticket die beste Wahl ist. Alternativ kann der Grund auch per Mail an dialog@mvg-online.de geschickt werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Kunden der MVG mit denen ein laufendes Vertragsverhältnis über ein Deutschlandticket-Abo besteht, die ihren Wohnsitz in Deutschland, das 18. Lebensjahr vollendet und die Aufgabe korrekt ausgeführt haben. Pro Teilnehmer ist nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel möglich.
Teilnahmeausschluss
Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der MVG und des Partners sowie verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die MVG behält sich grundsätzlich vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen
Verhaltensregeln
Die MVG ist für das Verhalten der Teilnehmer und die im Rahmen des Gewinnspiels durch die Teilnehmer publizierten Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Der Veranstalter ist ferner nicht zur Prüfung der Inhalte der Teilnehmer verpflichtet. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, kann die MVG die publizierten Inhalte löschen. Falls die MVG wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen, insbesondere gegen Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte, in Anspruch genommen wird, die von den Teilnehmern zu vertreten sind, stellen die jeweiligen Teilnehmer die MVG auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
Dauer des Gewinnspiels und Ablauf
Das Gewinnspiel beginnt am 25. November um 00:00 Uhr und endet am 15. Dezember 2024 um 23:59 Uhr. Die Ziehung der Gewinner erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels. Dauer und Teilnahmefrist des Gewinnspiels können auch der Homepage der MVG sowie aus den zugehörigen Gewinnspiel-Post entnommen werden.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgender Preis wird vergeben:
Fünfmal jeweils eine einmonatige Beitragsfreistellung für ein Deutschlandticket-Abonnement für die Vertragsinhaber von Deutschlandtickets bei der MVG für den Monat Januar 2025.
Der Gewinner des Gewinnspiels erhält eine Beitragsfreistellung für ein bestehendes Deutschlandticket-Abonnement. Die Beitragsfreistellung umfasst die monatlichen Kosten für das Deutschlandticket (regulär oder reduziert), das der Gewinner zum Zeitpunkt des Gewinns besitzt. Die Freistellung gilt nur für den Januar 2025 und bezieht sich ausschließlich auf ein einzelnes Abonnement.
Der Preis ist ausschließlich für ein bestehendes Deutschlandticket-Abonnement gültig. Sollte der Gewinner Vertragspartner für mehrere Deutschlandticket-Abonnements sein, ist er verpflichtet, ein einzelnes Abonnement zu benennen, für das der Gewinn in Anspruch genommen werden soll. Besitzt der Gewinner nur ein Deutschlandticket-Abonnement, entfällt die Notwendigkeit einer Benennung. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Preises ist ausgeschlossen.
Die Beitragsfreistellung wird direkt auf das benannte (oder im Falle eines einzigen Abonnements automatisch ausgewählte) Abonnement angewandt oder, falls technisch nicht möglich, in Form einer Gutschrift erstattet. Sollte der Gewinner kein gültiges Deutschlandticket-Abonnement besitzen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn, und es erfolgt eine Neuauslosung.
Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nur für ein einzelnes Abonnement in Anspruch genommen werden. Eine Aufteilung des Gewinns auf mehrere Abonnements ist ausgeschlossen.
Die Gewinner werden durch Mitarbeiter und/oder des Partners der MVG am 19. Dezember 2024 ermittelt. Die Gewinner werden per Los aus allen Teilnehmern ermittelt, die einen Grund zur Fahrt mit der MVG und dem Deutschlandticket über Kommentare zum entsprechenden Gewinnspielpost aus Facebook und Instagram abgegeben haben oder eine Mail mit der Begründung an dialog@mvg-aktuell.de geschickt haben. Dabei ist die Ziehungswahrscheinlichkeit für jeden Teilnehmer gleich. Die Beantragung oder Nutzung von Produkten bzw. Dienstleistungen der MVG nimmt keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspiels.
Die MVG wird im Kommentar des betreffenden Gewinnspielposts den Account des Gewinners bekannt gegeben, sofern dieser nicht per Mail teilgenommen hat. Grundsätzlich wird der Gewinner anonymisiert (z.B. Tim S. aus Lüdenscheid) in der öffentlichen Kommunikation – z. B. auf der Homepage der MVG oder den Social-Media-Kanälen der MVG – genannt. Der Gewinner wird gebeten, auf Facebook und/oder Instagram und/oder per Mail mit einer persönlichen Mitteilung auf die Bekanntgabe zu antworten sowie die benötigten Angaben (vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zu machen. Meldet sich der Gewinner nicht, erhält er den Gewinn nicht mehr. Eine Barauszahlung wird ausgeschlossen.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Abbruch des Gewinnspiels sowie Änderungen
Die MVG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere aber nicht ausschließlich dann erfolgen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber Teilnehmern ist ausgeschlossen, soweit die MVG den Abbruch nicht zumindest grob fahrlässig zu vertreten hat. Über Änderungen informiert die MVG auf Ihrer Homepage unter www.mvg-aktuell.de/adventsexpress.
Haftung
Für die Haftung der MVG auf Schadensersatz gelten unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
Soweit die Haftung durch die MVG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der MVG. Die MVG haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen (sog. Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet die MVG nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, nicht für die leicht fahrlässige Verletzung der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten durch andere. Die MVG haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Fall grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen der MVG gelten die vorgenannten Einschränkungen für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.