Teilnahmebedingungen für Facebook & Instagram -Adventsaktion Modellbus

Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

Veranstalter

Die MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (im Folgenden: MVG), Wehberger Straße 80, 58507 Lüdenscheid, ist Veranstalter des Gewinnspiels auf Facebook und Instagram. Das Impressum des Veranstalters finden Sie hier. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook und/oder Instagram gesponsert, organisiert oder unterstützt. Facebook und/oder Instagram fungieren daher nicht als Ansprechpartner für die Aktion.

Geltung der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die „Adventsaktion Modellbus“, die durch die MVG auf deren Facebook- und Instagram-Seite veranstaltet wird und auf diese Teilnahmebedingungen Bezug nimmt.

Teilnahme

Für die Teilnahme an der Aktion werden seitens der MVG keine Kosten und Gebühren erhoben. Es wird an jedem Adventssonntag eine einzelne Aktion geben, die über die Social-Media-Kanäle der MVG durchgeführt wird. Die Teilnahme erfolgt durch die im jeweiligen Aktions-Beitrag beschriebenen Handlungen (z.B. Kommentieren, Liken, Teilen o.ä.). Nur Teilnehmer, die alle im Beitrag genannten Bedingungen erfüllen, nehmen an der Verlosung teil. Teilnahmeberechtigt sind alle Facebook- und/oder Instagram-Nutzer, die ihren Wohnsitz in Deutschland, das 18. Lebensjahr vollendet und die Aufgabe korrekt ausgeführt haben. Pro Facebook-Nutzer/Instagram-Nutzer ist nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel möglich.

Teilnahmeausschluss

Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der MVG, mit der MVG verbundene Unternehmen sowie Angehörige von Mitarbeitenden und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die MVG behält sich grundsätzlich vor, Teilnehmende aus wichtigem Grund von dem Gewinnspiel auszuschließen

Verhaltensregeln

Die MVG ist für das Verhalten der Teilnehmenden und die im Rahmen des Gewinnspiels durch die Teilnehmende publizierten Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Der Veranstalter ist ferner nicht zur Prüfung der Inhalte der Teilnehmende verpflichtet. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, kann die MVG die publizierten Inhalte löschen. Falls die MVG wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen, insbesondere gegen Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte, in Anspruch genommen wird, die von den Teilnehmenden zu vertreten sind, stellen die jeweiligen Teilnehmenden die MVG auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

Dauer der Adventsaktion und denren Ablauf

Die Adventsaktion beginnt am ersten Advent – 30. November 2025 um 9:00 Uhr und endet am vierten Advent –  21. Dezember 2025 um 23:59 Uhr. Die Ziehung der Gewinner erfolgt nach Beendigung der Aktion. Die Teilnahmefrist des Gewinnspiels kann auch den jeweiligen Aktions-Posts entnommen werden.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgender Preis wird vergeben:

Insgesamt 10 Modellbusse „Mercedes-Benz Citaro ´15“  im Maßstab 1:87.

Die zu verlosende Anzahl der Modellbusse entspricht dem jeweiligen Adventssonntag (1. Advent = 1 Modellbus, 2. Advent = 2 Modellbusse usw.).

Die Gewinner werden durch Mitarbeitende der MVG nach Ablauf des jeweiligen Adventssonntags nach dem in dem jeweiligen Post genannten Teilnahmeende ermittelt. Die Gewinner werden per Los aus allen Teilnehmer ermittelt, die bei den jeweiligen Gewinnspielen bei Facebook und Instagram teilgenommen und die Teilnahmebedingungen eingehalten haben. Dabei ist die Ziehungswahrscheinlichkeit für jeden Teilnehmer gleich. Die Beantragung oder Nutzung von Produkten bzw. Dienstleistungen der MVG nimmt keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspiels.

Die MVG wird die Gewinner per Direktnachricht/persönliche Nachricht über den Gewinn benachrichtigen. Zusätzlich behält sich die MVG vor, die Gewinner in den Kommentaren unter dem jeweiligen Post bekanntzugeben. Grundsätzlich können die Gewinner anonymisiert (z.B. Anna H. aus Menden) in der öffentlichen Kommunikation – z. B. auf der Homepage der MVG oder den Social-Media-Kanälen der MVG – genannt werden. Die Gewinner werden gebeten, auf Facebook und/oder Instagram mit einer persönlichen Mitteilung auf die Bekanntgabe zu antworten sowie die benötigten Angaben (vollständiger Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) zu machen. Meldet sich ein Gewinner nicht, erhält er/sie den Gewinn nicht mehr. Eine Barauszahlung wird ausgeschlossen.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich ein Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.

Abbruch des Gewinnspiels sowie Änderungen

Die MVG behält sich das Recht vor, die Adventsaktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigem Grund abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere aber nicht ausschließlich dann erfolgen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber Teilnehmenden ist ausgeschlossen, soweit die MVG den Abbruch nicht zumindest grob fahrlässig zu vertreten hat. Über Änderungen informiert die MVG auf Ihrer Instagram- und Facebookseite.

Haftung

Für die Haftung der MVG auf Schadensersatz gelten unbeschadet der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

Soweit die Haftung durch die MVG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der MVG. Die MVG haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen (sog. Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet die MVG nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, nicht für die leicht fahrlässige Verletzung der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten durch andere. Die MVG haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Fall grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen der MVG gelten die vorgenannten Einschränkungen für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.